Die Punkteregel beim Radtourenfahren:
1 F = Familien- & Einsteiger-Tour
(20-39km),
1,2,3,4 BDR-Punkte = 40,70,110,150 Km,
M = Radmarathon (5 BDR-Punkte, 200km),
0 Punkte = Volksradfahren,
** = Sternfahrt
1.
Die Radtourenfahrten = RTF
ist die bekannteste und meist verbreitete
Veranstaltungsform des Radsports für Jedermann im Bund Deutscher
Radfahrer e.V. Da keine Zeitnahme erfolgt und meist drei parallel
angebotene Strecken (zwischen 41 und 170 km) zur Wahl stehen, ist eine
individuelle Belastungsmöglichkeit gegeben.
Die Teilnahme an Radtourenfahrten ist jedem möglich. Auch ohne
Mitgliedschaft in einem Radsportverein. Hinzu kommt eine geringe
Startgebühr. Ausnahme sind die Straßen- und MTB-
Marathons. Dazu werden
an festgelegten Wochenend- oder Feiertagterminen verschiedene Touren der
5 Klassen wie: 41 - 70, 71 - 110, 111 - 150, 151 - 200, und über 200
Kilometern parallel auf einer Veranstaltung angeboten.
Geradelt wird auf einer ausgeschilderten Fahrstrecke. Im Startgeld
enthalten ist eine reichhaltige Verpflegung an den
mehreren Kontrollstellen.
Der Veranstalter setzt die Startzeit aus organisatorischen Gründen
innerhalb eines Zeitraumes von ca. 2 Stunden (Startzeit z.B. zwischen 7.00 - 9.00 Uhr) in dem man losfahren kann
fest und nennt
eine Schlusszeit, zu der der Teilnehmer wieder zurück sein muss. Bei allen RTF/CTF
in Frankreich werden BDR-Punkte vergeben.
Die Punkteregel beim Country- Tourenfahren:
15-29 km = 1 Pkte Punkte zählen bei der,
30-45 km = 2 Pkte RTF- Jahreswertung,
46-65 km = 3 Pkte,
66-89 km = 4 Pkte,
ab 90 km = 5 BDR-Punkte (CTF- Marathon),
M
= Mountainbike-Marathon
(Streckenlänge über 90 km)
2.
Die Country- Tourenfahrten = CTF ist eine breitensportliche Variante. Ohne Zeitnahme und
Rangliste des Tourenfahrens mit dem Geländerad (ATB, MTB), die jenseits
des öffentlichen Straßenverkehrs durchgeführt wird. Auf öffentlichen
Feld- und Waldwegen verlaufen Strecken, die von den Mitgliedsvereinen
unter Berücksichtigung der allgemeinen Naturschutzbestimmungen und der
Umweltregel des BDR besonders ausgesucht sind.
Das Naturerlebnis steht
bei dieser neuen Variante im Vordergrund. Verschiedene Streckenlängen
stehen den Startern zur Auswahl. Die kürzeren (bis 25 km), werden dabei
meist über einfach zu befahrende und breite Wege geführt.
Diese sind besonders für Einsteiger und Familien geeignet. Die längeren
Strecken verlangen in der Regel schon mehr fahrerisches Können, sowie
Fahrradbeherrschung auf vergleichsweise unwegsamen Terrain. Insgesamt
sind alle Strecken mit den zuständigen Forstämtern abgestimmt.
Auch beim Country- Tourenfahren gibt es unterwegs Verpflegungs-,
Sanitäts- und Pannenservice.
*In welcher Altersklasse wird gefahren?
| Senioren „4“ |
ab 61 Jahre |
ab 1947 u. älter |
| Senioren „3“ |
ab 51 Jahre |
ab 1957 |
| Senioren „2“ |
ab 41 Jahre |
ab 1967 |
| Senioren „1“ |
ab 30 Jahre |
ab 1978 |
| Amat. (A, B, C) |
ab 23 Jahre |
ab 1985 |
| U 23 |
19-22 Jahre |
ab 1985 - 1989 |
| Junioren U 19 |
17/18 Jahre |
1990/91 |
| Jugend U 17 |
15/16 Jahre |
1992/93 |
| Schüler U 15 |
13/14 Jahre |
1994/95 |
| Schüler U 13 |
11/12 Jahre |
1996/97 |
| Schüler U 11 |
10 Jahre u. jünger |
1998 u. jünger |
3.
Die Teilnahme an Radrennen ist bereits ab der frühen Jugend
möglich. Allerdings benötigt
man dazu eine Rennlizenz und man muss einem Radverein angehören. Dieser
muss Mitglied im Nationalen Radsportverband sein, welcher der
UCI unterliegt.
In Deutschland ist es der Bund Deutscher Radfahrer
(BDR). Wenn der Nationale Verband den Antrag genehmigt hat, stellt
dieser eine Lizenz aus.
Wer das achtzehnte Lebensjahr nicht vollendet
hat, muss ein ärztliches Artest vorlegen um somit eine Rennlizenz zu
erhalten. Teilnehmer über achtzehn Jahre sind für
ihre Entscheidung in der Regel selbst verantwortlich.
In Deutschland gibt es im Bereich der Amateure drei Klassen:“ A, B, C“.
Jeder Teilnehmer startet mit der „C“ Klasse.
Mit einem Sieg oder 5 Plazierungen (2-10 Platz) im Jahr, steigt man in
die nächst höher gestufte Klasse auf.
4.
Fragen und Antworten!
Welche Voraussetzungen sind für die Teilnahme an
einer RTF- Veranstaltungen notwendig?
Man braucht außer einem verkehrstauglichen Fahrrad und ein wenig Kondition
keine besonderen Voraussetzungen für RTF- Veranstaltungen.
Was kostet die Teilnahme an Breitensportveranstaltungen?
Die Teilnahme an RTF- und CTF- Veranstaltungen kostet in der Regel 3 Euro. Für Fahrer mit Wertungskarte und ca. 4 Euro. Die
Teilnahmegebühren für
Marathon und
Supercup liegen aufgrund des höheren
Organisationsaufwandes meistens erheblich höher. Alle anderen Veranstaltungen
haben individuelle Startgebühren.
Muss ich einem Verein angehören?
Nein. An RTF- Veranstaltungen kann man auch ohne Vereinsangehörigkeit
teilnehmen. Trotzdem ist die Mitgliedschaft in einem Radsportverein auf jeden
Fall empfehlenswert.
Woher bekomme ich eine Wertungskarte?
Die Wertungskarte kann man über jeden Verein mit Radsportabteilung erhalten.
Wer zuerst einmal in den Breitensport hinein schnuppern möchte, kann auch eine Einzelmitgliedschaft
beim Bund Deutscher Radfahrer beantragen. Weitere Informationen erhalten Sie
beim Bund Deutscher Radfahrer oder bei den Landesverbänden.
Gibt es bei RTF- und CTF- Veranstaltungen eine Mindestgeschwindigkeit?
Nein. Jeder bestimmt sein Tempo selbst. Einzige Einschränkung: bis zu einer im Vorfeld vereinbarten Uhrzeit, müssen alle Fahrer wieder im Ziel sein.
Muß ich einen Kopfschutz tragen?
Ja. Zu Ihrer eigenen gesundheitlichen Sicherheit. Aber auch aus Verkehrs-
und Versicherungsrechtlichen Gründen.
Wie sieht's mit einem Versicherungsschutz generell aus, ist das
wirklich so wichtig?...
Weitere Fragen richten Sie bitte per E-Mail oder telefonisch direkt an:
*
Geschäftsstelle des RV-Blitz Saarbrücken / fon: 0681 / 584 60 55
§.
Rechte, Gesetze & Pflichten!
Jeder Radfahrer trägt Verantwortung und muß neben der
Radwegebenutzungspflicht auch mit der Teilnahme im Straßenverkehr die gesetzlichen Regeln beachten.
Dazu gehört auf jeden Fall die verkehrstaugliche Pflege des Fahrrades. Bremsen, Bereifung, Beleuchtung,
oder auch das Schaltwerk sollten keine Mängel aufweisen. Die Teilnahme am
Straßenverkehr erfordert außerdem ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme.
Dabei ist besonders auf freilaufende Tiere, Fußgänger oder weniger routinierte Radfahrer
zuachten. Sie kreuzen oftmals unbeabsichtigt die Fahrtrichtung der Anderen. Vorschriftzeichen, Verkehrsschilder oder Ampeln sind grundlegend zu beachten. Bei
Gruppenbildung ab 15 Radfahrern, dürfen diese einen geschlossenen Verband
bilden und können sinngemäß nebeneinander fahren.
Gut zu wissen...
Aktuelle Verkehrsrechte und Verkehrsinformationen finden Sie im
Paragraphendjungel des
BMVBS.